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EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

Thüringen 99050092012000, 99050092012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050092012000, 99050092012000

Leistungsbezeichnung

EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

Leistungsbezeichnung II

EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.

Volltext

Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EUMitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen. Sofern Sie 
bzw. Ihr Unternehmen Mitglied einer Kammer (beispielsweise Handwerkskammer) sind, ist diese für Sie zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.

Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angeben. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbstständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender 
Funktion oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind. 

Erforderliche Unterlagen

  • Ggf. Kopie des Personalausweises
  • Ggf. Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer
  • Ggf. Ausbildung (Nachweise: Zeugnis, Diplom, Zertifikat)
  • Ggf. zusätzlich als:
    • Selbständiger: Gewerbeanmeldung
    • Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung: Nachweis Handelsregistereintrag
    • Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
    • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Beruf in den vergangenen zwei Jahren ausgeübt.
  • Sie besitzen Nachweise über die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit

Kosten

Es fallen Kosten an. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer.

Verfahrensablauf

Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
  • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EU-Bescheinigung ausgestellt und Ihnen per Post, inkl. Gebührenbescheid, zugesandt

Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie diese für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

Ob zur Aufnahme der Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat besondere Voraussetzungen zu beachten sind, insbesondere ob die Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich ist, darüber informiert auch der Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/36/EG. 

Hrsg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

keine formalen Rechtsbehelfe

Kurztext

  • EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie Ausstellung
  • Nötig, um im EU-Ausland bestimmte Dienstleistungen erbringen zu dürfen
  • Weist Berufserfahrung nach
  • Zuständig: IHK, Handwerkskammer, gegebenenfalls andere Berufskamme

Ansprechpunkt

Je nach Beruf, den Sie ausüben möchten, wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder gegebenenfalls die berufsständischen Kammern.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formular: Formular für Ausstellung der EUBescheinigung der jeweils zuständigen Stelle
  • OnlineVerfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein