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Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal Erteilung für Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen (§ 31 Abs. 1 Gewerbeordnung)

Thüringen 99089191000000, 99089191000000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089191000000, 99089191000000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal Erteilung für Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen (§ 31 Abs. 1 Gewerbeordnung)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.01.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Wenn Sie maritime Bewachungsaufgaben ausführen möchten, dann benötigen Sie eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis.

Volltext

Wenn maritime Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden sollen, stellt die Waffenbehörde Hamburg deutschlandweit waffenrechtliche Erlaubnisse aus. Diese ist Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen und Munition durch das Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen, die die Bundesflagge führen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassung = Gewerberechtliche Erlaubnis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gem. § 31 Gewerbeordnung (siehe weiterführende Informationen)
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 28a Waffengesetz (= Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Personal auf Seeschiffen)
  • Geschäftsführer: Personalausweis, bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
  • Mitarbeiter: Kopie Personalausweis, Arbeitsvertrag in Kopie, bei ausl. Mitarbeitern außerdem noch Führungszeugnis
  • Nachweis über die bestehende Waffensachkundeprüfung des Geschäftsführers, bzw. des Unternehmers (nicht die gewerberechtliche Sachkundeprüfung der Handelskammer) und seiner Mitarbeiter
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung am deutschen Firmensitz und Aufbewahrungskonzept an Bord

Voraussetzungen

  • Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Kosten

je nach Aufwand des Einzelfalles

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition Erteilung für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen
  • Wenn maritime Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden sollen, stellt die Waffenbehörde Hamburg deutschlandweit waffenrechtliche Erlaubnisse aus.
  • Diese ist Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen und Munition durch das Bewachungsunternehmen.
  • Es sind bestimmte Unterlagen einzureichen:
    • Zulassung = Gewerberechtliche Erlaubnis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gem. § 31 Gewerbeordnung (siehe weiterführende Informationen)
    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 28a Waffengesetz (= Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Personal auf Seeschiffen)
    • Geschäftsführer: Personalausweis, bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
    • Mitarbeiter: Kopie Personalausweis, Arbeitsvertrag in Kopie, bei ausl. Mitarbeitern außerdem noch Führungszeugnis
    • Nachweis über die bestehende Waffensachkundeprüfung des Geschäftsführers, bzw. des Unternehmers (nicht die gewerberechtliche Sachkundeprüfung der Handelskammer) und seiner Mitarbeiter
    • Nachweis der sicheren Aufbewahrung am deutschen Firmensitz und Aufbewahrungskonzept an Bord
  • Gebühren fallen je nach Aufwand des Einzelfalles an.
  • Zuständig: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Justiziariat der Polizei.

Ansprechpunkt

Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Justiziariat der Polizei
Grüner Deich 1
20097 Hamburg

Tel.: +49 40 4286-67615
Fax.: +49 40 4286-6760
E-Mail: waffenbehoerde@polizei.hamburg.de

Öffnungszeiten:

Mo 07:00 - 16:00 Uhr
Di 07:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 07:00 - 16:00 Uhr
Fr geschlossen

Zuständige Stelle

Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Justiziariat der Polizei
Grüner Deich 1
20097 Hamburg

Formulare

nicht vorhanden