Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal Erteilung für Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen (§ 31 Abs. 1 Gewerbeordnung)
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Wenn Sie maritime Bewachungsaufgaben ausführen möchten, dann benötigen Sie eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis.
Wenn maritime Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden sollen, stellt die Waffenbehörde Hamburg deutschlandweit waffenrechtliche Erlaubnisse aus. Diese ist Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen und Munition durch das Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen, die die Bundesflagge führen.
- Zulassung = Gewerberechtliche Erlaubnis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gem. § 31 Gewerbeordnung (siehe weiterführende Informationen)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 28a Waffengesetz (= Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Personal auf Seeschiffen)
- Geschäftsführer: Personalausweis, bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
- Mitarbeiter: Kopie Personalausweis, Arbeitsvertrag in Kopie, bei ausl. Mitarbeitern außerdem noch Führungszeugnis
- Nachweis über die bestehende Waffensachkundeprüfung des Geschäftsführers, bzw. des Unternehmers (nicht die gewerberechtliche Sachkundeprüfung der Handelskammer) und seiner Mitarbeiter
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung am deutschen Firmensitz und Aufbewahrungskonzept an Bord
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition Erteilung für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen
- Wenn maritime Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden sollen, stellt die Waffenbehörde Hamburg deutschlandweit waffenrechtliche Erlaubnisse aus.
- Diese ist Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen und Munition durch das Bewachungsunternehmen.
- Es sind bestimmte Unterlagen einzureichen:
- Zulassung = Gewerberechtliche Erlaubnis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gem. § 31 Gewerbeordnung (siehe weiterführende Informationen)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 28a Waffengesetz (= Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Personal auf Seeschiffen)
- Geschäftsführer: Personalausweis, bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
- Mitarbeiter: Kopie Personalausweis, Arbeitsvertrag in Kopie, bei ausl. Mitarbeitern außerdem noch Führungszeugnis
- Nachweis über die bestehende Waffensachkundeprüfung des Geschäftsführers, bzw. des Unternehmers (nicht die gewerberechtliche Sachkundeprüfung der Handelskammer) und seiner Mitarbeiter
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung am deutschen Firmensitz und Aufbewahrungskonzept an Bord
- Gebühren fallen je nach Aufwand des Einzelfalles an.
- Zuständig: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Justiziariat der Polizei.
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Justiziariat der Polizei
Grüner Deich 1
20097 Hamburg
Tel.: +49 40 4286-67615
Fax.: +49 40 4286-6760
E-Mail: waffenbehoerde@polizei.hamburg.de
Öffnungszeiten:
Mo 07:00 - 16:00 Uhr
Di 07:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 07:00 - 16:00 Uhr
Fr geschlossen
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Grüner Deich 1
20097 Hamburg