Rundfunkbeitrag abmelden
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet
Fachlich freigegeben am
01.09.2022
Fachlich freigegeben durch
Senatskanzlei Bremen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
- Meldebescheinigung
- Beitragsnummer
- Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits für die Wohnung zahlt.
- Vollmacht oder Betreuungsvollmacht
- Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person durchführen.
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
- Rundfunkbeitrag abmelden
- Abmeldung schriftlich
- Zuständige Stelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice