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Erweiterung des Bestellungsgebietes eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens

Thüringen 99078013108001, 99078013108001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99078013108001, 99078013108001

Leistungsbezeichnung

Erweiterung des Bestellungsgebietes eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Landwirtschaft (078)

Verrichtungskennung

Öffentliche Bestellung und Vereidigung (108)

Verrichtungsdetail

bei Änderung oder Erweiterung des Sachgebietes

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Teaser

Sie wollen Ihre öffentliche Bestellung als Sachverständiger um ein weiteres Fachgebiet erweitern?

Volltext

Soll eine bereits bestehende öffentliche Bestellung um ein weiteres Fachgebiet  erweitert werden, muss hierfür gegenüber der Bestellungsbehörde analog der Erstbestellung die besondere Sachkunde nachgewiesen werden.

Erforderliche Unterlagen

Mindestens zwei selbstgefertigte Gutachten aus dem angestrebten Fachgebiet

Voraussetzungen

persönliche und fachliche Voraussetzungen wie bei der Erstbestellung;

besondere Sachkunde in dem angestrebten Fachgebiet, Nachweis erfolgt durch Gutachtenerstellung und mündliche Prüfung

Kosten

Erweiterung der Bestellung auf ein weiteres Sachgebiet
(Anwendungsbereich RL 2006/123/EG)   217 €;
(Anwendungsbereich Drittstaaten) 250 €

Bestellung und Vereidigung
(Anwendungsbereich RL 2006/123/EG) 93 €;
(Anwendungsbereich Drittstaaten) 107 €

Verfahrensablauf

Wie bei der Erstbestellung nimmt der Antragsteller mit der Bestellungsbehörde Kontakt auf. Die fachliche Eignung für das neue Fachgebiet wird durch den zuständigen Sachverständigenausschuss geprüft. Es werden üblicherweise zwei Gutachten geprüft. Wenn diese mangelfrei sind, erfolgt die Zulassung zu mündlichen Prüfung. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Bestellung und Vereidigung durch die Bestellungsbehörde.

Bearbeitungsdauer

Zwischen ½ - 1 Jahr, in Abhängigkeit von fachlicher Eignung des Antragstellers und Prüfungsfortschritt

Frist

Antragsfristen: keine, laufende Antragstellung möglich

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weiterführende Informationen auf der Internetseite der Bestellungsbehörde

Hier finden Sie auch Informationen zu Weiterbildungsanbietern sowie Sachverständigen und Bestellungsbehörden anderer Bundesländer

Rechtsbehelf

Allgemein geltender Rechtsbehelf, Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bestellungsbehörde

Kurztext

  • Erweiterung der Öffentlichen Bestellung als landwirtschaftlicher Sachverständiger
  • Soll eine bereits bestehende öffentliche Bestellung um ein weiteres Fachgebiet  erweitert werden, muss hierfür gegenüber der Bestellungsbehörde analog der Erstbestellung die besondere Sachkunde nachgewiesen werden.
  • Wie bei der Erstbestellung nimmt der Antragsteller mit der Bestellungsbehörde Kontakt auf. Die fachliche Eignung für das neue Fachgebiet wird durch den zuständigen Sachverständigenausschuss geprüft. Es werden üblicherweise zwei Gutachten geprüft. Wenn diese mangelfrei sind, erfolgt die Zulassung zu mündlichen Prüfung. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Bestellung und Vereidigung durch die Bestellungsbehörde.
  • Voraussetzungen: persönliche und fachliche Voraussetzungen wie bei der Erstbestellung und besondere Sachkunde in dem angestrebten Fachgebiet, Nachweis erfolgt durch Gutachtenerstellung und mündliche Prüfung
  • Es fallen Gebühren an.
  • Zuständig:
    • Für den Bereich Landwirtschaft und Gartenbau: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Jena
    • Für den Bereich Forstwirtschaft und Fischerei: ThüringenForst AöR
       

Ansprechpunkt

Für den Bereich Landwirtschaft und Gartenbau: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Jena

Für den Bereich Forstwirtschaft und Fischerei: ThüringenForst AöR

Zuständige Stelle

Für den Bereich Landwirtschaft und Gartenbau: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Jena

Für den Bereich Forstwirtschaft und Fischerei: ThüringenForst AöR