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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99010019020000, 99010019020000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010019020000, 99010019020000

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

elektronischer Aufenthaltstitel - eAT (Synonym), Aufenthaltstitel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.09.2016

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

§ 8 Abs 1 i.V.m. §§ 16a ff. AufenthG

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen beziehungsweise nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes erstreben. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise, über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweise, dass
    • Sie Ihr Ausbildungsverhältnis aufrechterhalten
    • die konkrete Aussicht besteht, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann
    • Ihre qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

 Bitte erkundigen Sie sich auch bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.

Voraussetzungen

Für die Verlängerung müssen Sie die gleichen Voraussetzungen wie für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen.

Zusätzlich muss

  • Ihr Ausbildungsverhältnis aufrechterhalten werden und
  • die konkrete Aussicht bestehen, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann.

Nach erfolgreicher Beendigung der qualifizierten Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines der qualifizierten Berufsausbildung angemessenen Arbeitsplatzes bis zu einem Jahr verlängert werden. Während dieses Zeitraumes darf jede Erwerbstätigkeit ausgeübt werden.

Kosten

Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:

  • bis zu drei Monate: 96 Euro,
  • über drei Monate: 93 Euro.

Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat des Landkreises beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt).

Formulare

nicht vorhanden