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Sterbeurkunde als angehörige Person beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99101004012000, 99101004012000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101004012000, 99101004012000

Leistungsbezeichnung

Sterbeurkunde als angehörige Person beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Sterbefall (Synonym), Totenschein (Synonym), Todesbescheinigung (Synonym), Hinterbliebene (Synonym), Sterbeurkunde (Synonym), Leichenpass (Synonym), tot (Synonym), Beerdigung (Synonym), Bestattung (Synonym), Leichenschauschein (Synonym), Sterbefallbeurkundung (Synonym), Bestattungsinstitut (Synonym), Urkunde (Synonym), Beerdigungsschein (Synonym), Standesamtsangelegenheiten (Synonym), Tod (Synonym), Standesamt (Synonym), Standesamtsangelegenheit (Synonym), Sterbefallanzeige (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die UEberführung der sterblichen UEberreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.04.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI) Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

Volltext

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
    • den eigenen Ausweis
  • für andere Personen, wie nähere Verwandte:
    • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:

  • der letzte Ehepartner,
  • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse,
  • nähere Verwandte, wie beispielsweise
    • Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

Kosten

Gebühr Personenstandsurkunde: 15€
  • für das erste Exemplar der Sterbeurkunde: je nach Bundesland zwischen EUR 10,00 und EUR 15,00
  • für weitere Exemplare der Sterbeurkunde halbiert sich die Gebühr in den meisten Fällen
  • für die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: keine

Verfahrensablauf

Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

Persönliche Beantragung:

  • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
  • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:

  • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail.
  • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
  • Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und –ort
    • Sterbedatum und –ort
    • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
    • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch,
  • Verwaltungsgerichtliche Klage
     

Kurztext

  • Sterbeurkunde Ausstellung
  • jeder Sterbefall muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden
  • eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde
  • Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • der letzte Ehepartner,
    • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
    • nähere Verwandte, wie beispielsweise Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
  • wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für
    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
    • die Nachlassabwicklung,
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen Auskunft durch: zuständiges Standesamt
  • Beantragung über: Antrag muss beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch eingereicht werden
  • zuständig: Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Todesfall ereignet hat.

Ansprechpunkt

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Zuständige Stelle

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweis:
Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.