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Ausweispflicht

Mecklenburg-Vorpommern 99008002000000, 99008002000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008002000000, 99008002000000

Leistungsbezeichnung

Ausweispflicht

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

ausweisen (Synonym), Perso (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), Befreiung von der Ausweispflicht (Synonym), PA (Synonym), Perser (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Ausweisdokument (Synonym), neu (Synonym), ePA (Synonym), PA beantragen (Synonym), nPA (Synonym), Reisepass (Synonym), Personalausweis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.06.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

Volltext

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.

Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
  • der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Informationen zum elektronischen Personalausweis finden Sie im Internet unter den folgenden Links:

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.

Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis:
Telefonnummer: +49 1801 333333

Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 Euro / Minute aus dem deutschen Mobilfunk

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr

Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Pass- und Personalausweisbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.

Formulare

nicht vorhanden

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