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Hebammenhilfe

Mecklenburg-Vorpommern 99134036080000, 99134036080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134036080000, 99134036080000

Leistungsbezeichnung

Hebammenhilfe

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schwangerennachsorge (Synonym), Schwangerenvorsorge (Synonym), Hebammenhilfe (Synonym), Rückbildungsgymnastik (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Krankenversicherung (134)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Hebammen unterstützen, beraten und helfen während der Schwangerschaft, der Geburtsvorbereitung, bei der Geburt selbst und in der ersten Zeit danach.

Volltext

Versicherte Frauen haben während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung neben dem Anspruch auf ärztliche Betreuung auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Hebammen unterstützen, beraten und helfen während der Schwangerschaft, der Geburtsvorbereitung, bei der Geburt selbst und in der ersten Zeit danach.

Erforderliche Unterlagen

Krankenversichertenkarte

Voraussetzungen

bestehendes Versicherungsverhältnis

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie können sich direkt an die Hebamme Ihrer Wahl wenden. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie Ihre Krankenversichertenkarte vorlegen. Die Hebamme rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab.
 
Wenn Sie Mitglied einer privaten Krankenkasse sind, sollten Sie die Kostenübernahme zuvor mit Ihrer Versicherung abklären.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen erhalten Sie beim Hebammenverband, dem Landeshebammenverband, dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt sowie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Versicherte Frauen haben während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung neben dem Anspruch auf ärztliche Betreuung auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Hebammen unterstützen, beraten und helfen während der Schwangerschaft, der Geburtsvorbereitung, bei der Geburt selbst und in der ersten Zeit danach.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen

Formulare

nicht vorhanden

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