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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99018123001000, 99018123001000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018123001000, 99018123001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Restauratorenliste (Synonym), Restaurator (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Restaurator“ in Mecklenburg-Vorpommern führen wollen, ist eine Eintragung in die Restauratorenliste erforderlich. Die Eintragung kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

Volltext

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern die Berufsbezeichnung Restaurator führen wollen, müssen Sie sich in die Restauratorenliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern eintragen lassen.

Die Restauratorenliste wird im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Dort werden Ihre Kontaktdaten und Ihr Fachgebiet angegeben.

Nicht davon betroffen ist die Bezeichnung des Restaurators im Handwerk.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Hochschulzeugnis oder Nachweis über die siebenjährige Tätigkeit im Fachgebiet.
  • Bei Wohnsitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns ein Nachweis über die schwerpunktmäßige Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Bei Fachgebieten, für die es in der Bundesrepublik Deutschland keinen Hochschulabschluss gibt, 2 befürwortende Gutachten anerkannter Restauratoren aus dem Fachgebiet oder dem nächst verwandten Fachgebiet.

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Hochschulabschluss als Restaurator haben.
  • Wenn es keinen Hochschulabschluss für das betroffene Fachgebiet an einer deutschen Hochschule gibt, müssen Sie seit 7 Jahren in dem einschlägigen Fachgebiet als Restaurator tätig sein. Sie müssen zudem Ihre Fachkenntnis durch zwei befürwortende Gutachten nachweisen, die von zwei anerkannten Restauratoren aus dem Fachgebiet oder dem nächst verwandten Fachgebiet erstellt wurden.
  • Sie müssen in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sein, oder Ihren beruflichen Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Kosten

Gebühr: 56,25€
bei Ablehnung des Antrags.
Gebühr: 75€
für die Eintragung in die Restauratorenliste

Verfahrensablauf

  1. Beantragung: Sie reichen einen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  2. Begutachtung: Eine Fachkommission beurteilt Ihren Antrag und prüft die Eintragungsfähigkeit.
  3. Entscheidung: Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
  4. Veröffentlichung: Die aktuelle Restauratorenliste wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Bearbeitungsdauer

2 - 6 Monat(e)

Frist

Sie müssen in die Restauratorenliste eingetragen sein, bevor Sie den Titel Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern führen dürfen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Behörde steht als Rechtsmittel die Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Verfügung.

Kurztext

  • Eintragung in die Restauratorenliste
  • Führung des Titels Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern setzt eine Eintragung in die Restauratorenliste voraus
  • Hochschulabschluss als Restaurator oder 7-jährige Tätigkeit in einem Fachgebiet der Restauration, das nicht an einer deutschen Hochschule studiert werden kann.
  • Sitz in Mecklenburg-Vorpommern oder Tätigkeitsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern.
  • zuständig: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein