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Steuerberater und Steuerberaterin: Eintragung im Berufsregister beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99135004060001, 99135004060001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135004060001, 99135004060001

Leistungsbezeichnung

Steuerberater und Steuerberaterin: Eintragung im Berufsregister beantragen

Leistungsbezeichnung II

Eintragung im Berufsregister für Steuerberater und Steuerberaterinnen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Steuerberaterkammer (Synonym), Berufsregistereintrag (Synonym), Steuerberaterverzeichnis (Synonym), freie Berufe (Synonym), Zulassung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.12.2018

Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt.
Ins Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. Ihren Sitz im Kammerbezirk haben.

Für Steuerberater gehören u.a. folgende Angaben ins Berufsregister:

  • Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort,
  • Tag der Bestellung,
  • Angabe der Behörde oder der Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat,
  • Anschrift der beruflichen Niederlassung,
  • berufliche Zusammenschlüsse,
  • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und von Bezeichnungen nach der Fachberaterordnung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Einsicht in das Berufsregister ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer des Landes, in deren Kammerbezirk Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen.

Formulare

nicht vorhanden