Steuerberater und Steuerberaterin: Eintragung im Berufsregister beantragen
Inhalt
Eintragung im Berufsregister für Steuerberater und Steuerberaterinnen beantragen
Begriffe im Kontext
Steuerberaterkammer (Synonym), Berufsregistereintrag (Synonym), Steuerberaterverzeichnis (Synonym), freie Berufe (Synonym), Zulassung (Synonym)
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
Fachlich freigegeben am
21.12.2018
Fachlich freigegeben durch
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt.
Ins Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. Ihren Sitz im Kammerbezirk haben.
Für Steuerberater gehören u.a. folgende Angaben ins Berufsregister:
- Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort,
- Tag der Bestellung,
- Angabe der Behörde oder der Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat,
- Anschrift der beruflichen Niederlassung,
- berufliche Zusammenschlüsse,
- Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und von Bezeichnungen nach der Fachberaterordnung.
Die Einsicht in das Berufsregister ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer des Landes, in deren Kammerbezirk Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen.