Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Eichung von Messgeräten: Befugnis für Instandsetzungsbetrieb beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99037001069000, 99037001069000 Typ 2/3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99037001069000, 99037001069000

Leistungsbezeichnung

Eichung von Messgeräten: Befugnis für Instandsetzungsbetrieb beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3a

Begriffe im Kontext

Messgeräte instand setzen: Betrieb - Zulassung (Synonym), Befugniserteilung für Instandsetzungsbetrieb (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Eichrecht (037)

Verrichtungskennung

Zuteilung (069)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bei der Eichung wird ein geprüftes Messgerät durch den Hauptstempel als geeicht gekennzeichnet und durch einen Sicherungsstempel gegen Eingriffe geschützt. Die Gültigkeitsdauer der Eichung ist zeitlich befristet.

Die zuständige Behörde kann Betrieben, die geeichte Messgeräte instand setzen (Instandsetzer), auf deren Antrag die Befugnis erteilen, instand gesetzte Messgeräte durch ein besonderes Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen). Die Betriebe werden als Instandsetzer zugelassen,

  • wenn sie mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen ausgestattet und geprüfte Normalgeräte vorhanden sind und
  • wenn fachkundiges Personal vorhanden ist.

Als Sachkundenachweis des Personals genügt

  • für den Inhaber des Instandsetzungsbetriebes oder verantwortlichen technischen Mitarbeiter des Betriebes die Meisterprüfung oder mindestens eine fünfjährige Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf,
  • für anderes Instandsetzungspersonal die Meister- oder Gesellenprüfung oder eine mindestens einjährige Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf. (Bei Instandsetzungspersonal für elektronische Einrichtungen sind weitere Nachweise erforderlich.) 

Häufig sind zur Zulassung auch die Bereithaltung und Kenntnis der Eichordnung und gegebenenfalls weiterer Unterlagen erforderlich.

Die zuständige Behörde kann Angaben und Unterlagen zum Nachweis dieser Voraussetzungen verlangen. Die Befugnis wird schriftlich für bestimmte Messgerätearten erteilt. Dem zugelassenen Betrieb wird ein Instandsetzerkennzeichen zugeteilt. Die Verleihung der Befugnis und die Zuteilung des Instandsetzerkennzeichens erfolgt durch eine Urkunde.  

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen den Antrag auf Verleihung der Befugnis an die für den Ort Ihrer gewerblichen Niederlassung zuständige Behörde richten. In dem Antrag sind die Messgerätearten, für die die Befugnis beantragt wird, zu benennen. Die zuständige Behörde kann Angaben und Unterlagen zum Nachweis der genannten Voraussetzungen verlangen, soweit es für die Beurteilung des Antrags erforderlich ist.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühren nach Aufwand gemäß Ziffer 14.5.1.1 der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

13 Woche(n)

Frist

Die Bearbeitungsdauer ist davon abhängig, inwieweit die Voraussetzungen erfüllt werden können. Erst nach dem Erfüllen aller Voraussetzungen erfolgt die (zeitnahe) Anerkennung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die Eichdirektion Nord.

Formulare