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Futtermittelunternehmen: Registrierung beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99118061019000, 99118061019000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118061019000, 99118061019000

Leistungsbezeichnung

Futtermittelunternehmen: Registrierung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Registrierung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Verbraucherschutz (118)

Verrichtungskennung

Registrierung (019)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie Futtermittel herstellen, behandeln, lagern, transportieren, oder Inverkehrbringen, müssen Sie Ihren Betrieb und alle dazugehörenden Betriebsstätten als Futtermittelunternehmen registrieren lassen.

Volltext

Nach EU-Recht muss jeder Futtermittelunternehmer alle seiner Kontrolle unterstehenden Betriebe (jede Anlage eines Futtermittelunternehmens), die in einer der Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufen von Futtermitteln tätig sind, registrieren lassen. Die Meldung hat schriftlich oder elektronisch, in der von der zuständigen Behörde verlangten Form, zu erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Registrierung sind außer den Angaben im Antragsformular keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Registrierung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit gemäß Antragsformular.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 490€ - 1.230€
für die Registrierung nach § 21 Futtermittelverordnung, je Betriebsstätte

Die Registrierung gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 ist gebührenfrei.

Verfahrensablauf

Die Registrierung können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen. Sie füllen den Antrag aus und übermitteln diesen per E-Mail oder per Post an die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde. Die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde prüft Ihren Antrag und erfasst Ihre Betriebsdaten. 

Die Registrierung nach Verordnung (EG) Nr. 183/2005 wird nur auf Anforderung bestätigt. Die Registrierung nach Futtermittelverordnung wird mit Bescheid beschieden.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • ohne

Kurztext

  • Registrierung nach der Futtermittelhygiene-Verordnung
  • Die Registrierung ist erforderlich für:
    • die Futtermittelprimärproduktion einschließlich Transport, Lagerung und Handhabung von Primärerzeugnissen am Ort der Erzeugung sowie für Transportvorgänge vom Ort der Erzeugung zu einem Betrieb
    • die Herstellung, das Behandeln sowie das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Einzelfuttermittel, Mischfuttermittel, Zusatzstoffe, Vormischungen)
    • das Transportieren und die Lagerung von Futtermitteln – jeweils für Dritte
    • den Import von Futtermitteln
    • alle ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe (jede Anlage eines Futtermittelunternehmens)
  • der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden und schriftlich per E-Mail oder per Post an die zuständige Behörde übermittelt werden
  • zuständig: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF),  futtermittelueberwachung@lallf.mvnet.de

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF)

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja – für die Registrierung nach Futtermittelverordnung
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein