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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99018090007000, 99018090007000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018090007000, 99018090007000

Leistungsbezeichnung

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben eine Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychothe-rapeut/in und möchten sich für die Staatliche Prüfung anmelden. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung sind folgende Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie beizufügen:

  1. ein Identitätsnachweis
  2. der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle
  3. die Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Bachelorstudiengang erbracht hat
  4. die Bachelorurkunde sowie, sofern vorhanden, die Feststellung, dass die berufsrechtlichen Vo-raussetzungen eingehalten sind
  5. der Bescheid über einen dem Bachelorabschluss gleichwertigen Studienabschluss, sofern keine Bachelorurkunde nach Nummer 4 vorliegt
  6. die Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Masterstudiengang erbracht hat
  7. die Masterurkunde, die den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs eines Studiums ge-mäß den §§ 7 und 9 des Psychotherapeutengesetzes bescheinigt

Voraussetzungen

An der staatlichen Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie den entsprechenden Masterstudiengang abgeschlossen haben.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Zur staatlichen Prüfung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck oder falls vorhanden den Online-Antrag. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: bis 10.05.2024
im Sommersemester
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: bis 10.12.2024
im Wintersemester

Der Antrag muss der zuständigen Stelle in einem Wintersemester bis zum 10. Dezember oder in einem Sommersemester bis zum 10. Mai zugegangen sein. Er kann frühstens sechs Monate vor dem nächsten Prüfungstermin, aber nicht vor dem letzten Studienhalbjahr des Masterstudiengangs gestellt werden. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Zulassung
  • Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein.
  • Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.
  • Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.
  • Zuständige Behörde: Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)

Formulare

  • Formulare / Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein