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Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99090021276000, 99090021276000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99090021276000, 99090021276000

Leistungsbezeichnung

Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Baumfällgenehmigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Naturschutz (090)

Verrichtungskennung

Ausnahmegenehmigung (276)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.07.2024

Fachlich freigegeben durch

KIM-Kommunalredaktion M-V (mit Unterstützung der Zentralen FIM-Landesredaktion M-V).

Handlungsgrundlage

Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.

Teaser

Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.

Volltext

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie wollen einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen, stark zurückschneiden oder auf den Stock setzen.
  • Der Baum oder das Gehölz ist durch eine kommunale Baumschutzsatzung geschützt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Nach Antragstellung erfolgt gegebenenfalls eine vor Ort Besichtigung.
  • Sie erhalten in der Regel anschließend eine Ausnahmegenehmigung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Ausnahmegenehmigung erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung
  • Baum durch Kommune geschützt
  •  Baumfäll- / rückschnittgenehmigung notwendig
  • Zuständigkeit: Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: abhängig von der jeweiligen Kommune
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen notwendig: Nein