Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Fahrerlaubnis: Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99026006005001, 99026006005001 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99026006005001, 99026006005001

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis: Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen

Leistungsbezeichnung II

Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Verlustanzeige (Synonym), Einzelbetriebserlaubnis (Synonym), Betriebserlaubnis (Synonym), Ersatz nach Verlustanzeige (Synonym), Zulassungsfreie Fahrzeuge (Synonym), Unbedenklichkeitsbescheinigung (Synonym), Verlust Betriebserlaubnis (Synonym), Diebstahl Betriebserlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fahrzeugangelegenheiten (026)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

Verrichtungsdetail

Ersatz nach Verlustanzeige

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Haben Sie die Betriebserlaubnis Ihres zulassungsfreien Fahrzeugs verloren, wurde sie gestohlen oder ist sie unleserlich geworden? Dann müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Volltext

Sie müssen ein Ersatzdokument für die Betriebserlaubnis Ihres zulassungsfreien Fahrzeugs beantragen bei

  • Verlust
  • Diebstahl
  • Unleserlichkeit.

Wenn die Betriebserlaubnis gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Betriebserlaubnis verlieren oder sie zerstört wurde, kann die Zulassungsstelle von Ihnen eine Erklärung an Eides statt verlangen, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.

Wenn Sie ein zulassungsfreies Fahrzeug haben, das zu einem durch die Europäische Union (EU) genehmigten Typ gehört und dessen technische Daten nicht mehr vorliegen, müssen Sie eine Ersatz-Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle beantragen. Hierfür wird ein Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes benötigt.

Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug keine Typgenehmigung besitzt, müssen Sie ein Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes vorlegen. Mit dem Gutachten können Sie die Ersatz-Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
  • bei Verlust:
    • Verlusterklärung beziehungsweise eidesstattliche Versicherung oder Verlustanzeige der Polizei
    • Ausweisdokument der/s Verursachenden
    • eventuell eine Bestätigung des Fahrzeughalters
    • bei Verlust durch Vereine/Unternehmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vereinsregisterauszug
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • gegebenenfalls Gutachten nach § 21 StVZO

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

  • Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle gespeichert sind, kann ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.
  • Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, müssen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
  • Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung hat, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann Ihnen die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:                

Wenn Sie die verloren geglaubte Betriebserlaubnis nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, müssen Sie das alte Dokument umgehend bei der Zulassungsbehörde abgeben.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann Ihnen den Nachweis über die erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis für in der ehemaligen DDR hergestellte Fahrzeuge ausstellen, wenn Sie diese verloren haben. Das gilt für:

  • Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds)
  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Leichtkrafträder aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • motorisierte Krankenfahrstühle aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Erlaubnis des Betriebs von zulassungsfreien Fahrzeugen; Ersatz nach Verlustanzeige
  • Ein Ersatzdokument der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen ist zu beantragen bei
    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit.
  • Verlustanzeige umgehend bei Zulassungsbehörde und Antrag auf Neuausfertigung des Fahrzeugdokuments 
  • auf Verlangen: eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugdokuments
  • Bei Diebstahl muss zusätzlich Anzeige bei Polizei erfolgen.
  • Gegebenenfalls muss neues Gutachten erstellt werden.
  • Dafür wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt.
  • zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Formulare

nicht vorhanden