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Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlage oder Gleichstromanlage anzeigen

Mecklenburg-Vorpommern 99063066261000, 99063066261000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063066261000, 99063066261000

Leistungsbezeichnung

Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlage oder Gleichstromanlage anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Meldung (Synonym), Niederfrequenzanlage (Synonym), Datenblatt (Synonym), Erdkabel (Synonym), Gleichstromanlage (Synonym), Leitungen (Synonym), Inbetriebnahme Niederfrequenzanlage (Synonym), elektromagnetische Felder (Synonym), Hochspannungsmasten (Synonym), Spannung (Synonym), Anmeldung (Synonym), Inbetriebnahme Gleichstromanlage (Synonym), Kilovolt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie eine Gleichstromanlage oder eine Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Wenn Ihre Anlage keine anderen behördlichen Genehmigungen erfordert, die den Immissionsschutz betreffen, müssen Sie die Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dafür haben Sie bis spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme Zeit.

Wenn Sie eine Niederfrequenzanlage mit weniger als 110 Kilovolt in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie erforderliche Unterlagen nur dann einreichen, wenn die zuständige Behörde Sie dazu auffordert.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige mit den für die Anlage maßgebenden Daten
  • Lageplan

Voraussetzungen

  • Ihre Anlage überquert oder liegt
    • auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder
    • innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder
    • auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die Anzeige mit dem Lageplan schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige entgegen und prüft sie.
  • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Sie müssen die Anzeige bis spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben. Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der Anzeige.

Frist

Sie müssen die Anzeige bis mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einreichen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Rechtsbehelf

Keiner. Da es sich nur um ein Anzeigeverfahren handelt, sind keine rechtlichen Schritte Ihrerseits möglich.

Kurztext

  • Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen Anzeige der Inbetriebnahme; Entgegennahme
  • Inbetriebnahme von Niederfrequenzanlagen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr und von Gleichstromanlagen muss bei zuständiger Behörde angezeigt werden.
  • Bei Niederfrequenzanlagen mit einer Nennspannung von weniger als 110 Kilovolt müssen erforderliche Unterlagen nur auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden.
  • Anzeige muss bis spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden.
  • zuständig: zuständige Behörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden