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Prostitutionstätigkeit: Zur gesundheitlichen Beratung anmelden

Mecklenburg-Vorpommern 99050122018000, 99050122018000 Typ 2/3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050122018000, 99050122018000

Leistungsbezeichnung

Prostitutionstätigkeit: Zur gesundheitlichen Beratung anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Beratung (018)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Für die Ausübung der Prostitution ist die Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung erforderlich.

Volltext

Seit 2017 gilt für Prostituierte neben einer gesundheitlichen Beratung auch eine persönliche Anmeldepflicht. In einem vertraulichen Beratungs- und Informationsgespräch erhalten Prostituierte wesentliche Informationen zum Gesundheitsschutz. Die Beratung findet vertraulich statt und muss in Präsenz erfolgen. Es werden keine persönlichen Daten gespeichert.

Über die erfolgte gesundheitliche Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die der Anmeldebehörde bei der Anmeldung und bei Verlängerungen als Nachweis vorzulegen ist. Auf Wunsch kann diese zusätzlich als Aliasbescheinigung ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 18 Jahren

Kosten

  • keine

Verfahrensablauf

Das gesundheitliche Beratungsgespräch ist Voraussetzung, um sich behördlich für die Prostitution anmelden zu können. Die gesundheitliche Bescheinigung wird direkt im Anschluss an das Beratungsgespräch ausgestellt. Anschließend kann in einem weiteren Informations- und Beratungsgespräch die behördliche Anmeldung erfolgen.

Auf Wunsch kann die gesundheitliche Beratung sowie die Anmeldung im Rahmen eines einzigen Termins umgesetzt werden. Die Beratung kann auf Deutsch und Englisch erfolgen. Für weitere Sprachen werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzugezogen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Prostitutionstätigkeit: Zur gesundheitlichen Beratung anmelden
  • Gesundheitliche Bescheinigung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Prostitutionstätigkeit
  • kostenfrei
  • zuständig: LAGuS

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Fachbereich Anmeldung und Beratung für Sexarbeiter*innen (Pro*SABI)
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja