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Aufenthaltserlaubnis: Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzregelung beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99010030011002, 99010030011002 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010030011002, 99010030011002

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis: Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzregelung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

Asylberechtigter (Synonym), Schutzberechtigter (Synonym), Wohnortzuweisung (Synonym), Wohnsitzwechsel (Synonym), Wohnsitzauflage ändern (Synonym), Flüchtling (Synonym), Wohnsitzauflage löschen (Synonym), Aufenthaltstitel (Synonym), Wohnsitzauflage aufheben (Synonym), Umzug (Synonym), Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Wohnsitzregelung ändern (Synonym), elektronischer Aufenthaltstitel - eAT (Synonym), Wohnsitzverpflichtung ändern (Synonym), Wohnsitzregelung löschen (Synonym), Schutzberechtige (Synonym), Wohnsitzregelung aufheben (Synonym), Wohnsitzverpflichtung aufheben (Synonym), Wohnsitz (Synonym), Wohnsitzverpflichtung löschen (Synonym), Asylberechtigte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

der Wohnsitzregelung

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind sowie einer Wohnsitzregelung unterliegen und umziehen möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Volltext

Wenn Sie als ausländische Person der Wohnsitzverpflichtung für einen bestimmten Ort unterliegen, können Sie bei einem Umzugswunsch in ein anderes Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen diese Wohnsitzverpflichtung aufheben oder ändern lassen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen beziehen sich immer auf den jeweiligen Grund des Umzugswunsches. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden. Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden. Zu den nachfolgend genannten Unterlagen kann die zuständige Zuwanderungsbehörde im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.

Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person

  • Erwerbstätigkeit
    • Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden, durch die mindestens ein Einkommen in Höhe des monatlichen durchschnittlichen Bedarfs gemäß des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für eine Einzelperson erzielt wird
  • Studien- oder Ausbildungsplatz
    • Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung
  • Wohnort der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes
    • Meldebescheinigung
    • Heiratsurkunde
    • Geburtsurkunde
  • Sonstige Gründe zur Vermeidung einer Härte
    • ausführliche Begründung
    • Ärztliches Attest
  • Integrationsmaßnahme
    • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs, einem Berufssprachkurs nach, einer Qualifizierungsmaßnahme von einer Dauer von mindestens drei Monaten, die zu einer Berufsanerkennung führt, oder eine Weiterbildungsmaßnahme gemäß des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt

  • Erwerbstätigkeit
    • Arbeitsvertrag
    • die letzten drei Gehaltsabrechnungen
  • Studien- oder Ausbildungsplatz
    • Ausbildungsvertrag
    • Bestätigung der Arbeit gebenden Person, dass die Ausbildungsstelle angetreten worden ist
    • Studienbescheinigung
    • Integrationskurse
    • Berufssprachkurse
    • Qualifizierungsmaßnahmen
    • Weiterbildungsmaßnahmen
  • Wohnort der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes
    • Meldebescheinigung
    • Heiratsurkunde
    • Geburtsurkunde
    • Vaterschaftsanerkennung
    • gemeinsame Sorgeerklärung
  • Sonstige humanitäre Gründe
    • z. B. ärztliche Atteste
    • ausführliche schriftliche Begründung

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden.

Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Stunden wöchentlich und ein Nettoeinkommen von mindestens 820,00 EUR (Stand: April 2022)) oder ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
  • Ausbildungs- oder Studienplatz
  • Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Personen, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind, mit dem Sie verwandt sind und als Familie zusammenleben oder zusammengelebt haben, lebt an einem anderen Wohnort.
  • Vermeidung einer Härte (z. B. humanitäre Gründe)

Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt

  • ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
  • Ausbildungs- oder Studienplatz
  • Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Person, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind lebt an einem anderen Wohnort.

Sonstige humanitäre Gründe

Kosten

Kostenhöhe (variabel): von 0 bis 50,00 EUR

Vorkasse:

Bezeichnung der Kosten:

Bemerkung:

Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, ist dieser Antrag kostenfrei.
Befreiung und Ermäßigung siehe Aufenthaltsverordnung.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie die Änderung oder Aufhebung einer Wohnsitzauflage Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie hierfür zunächst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde stellen.
  • Bitte besprechen Sie vorab, welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.
  • Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag und bittet in der Regel die Zuwanderungsbehörde des neuen Wohnortes um Einverständnis.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der Ausländerbehörde.

Frist

Genehmigungsfiktion

Sollte die Zuwanderungsbehörde des neuen Wohnortes nicht innerhalb von vier Wochen auf die Anfrage der Zuwanderungsbehörde des aktuellen Wohnortes reagieren, wird automatisch die Zustimmung erteilt und die antragstellende Person darf umziehen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Ein persönliches Vorsprechen ist erforderlich.
  • Ein Umzug ist erst nach erfolgte Zustimmung Ihrer bisherigen Zuwanderungsbehörde möglich. Bitte vermeiden Sie daher, bereits umzuziehen, solange Ihnen diese Zustimmung noch nicht vorliegt.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen; Änderung der Wohnsitzregelung
  • Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen nur mit vorheriger Genehmigung durch die Ausländerbehörde umziehen.
  • Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden.
  • Zielgruppe 1: Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person
    • Unterlagen:
      • Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot
      • Vertrag oder Studienbescheinigung, Integrationskurse, Berufssprachkurse, Qualifizierungsmaßnahmen, Weiterbildungsmaßnahmen
      • Meldebescheinigung
      • Heiratsurkunde
      • Geburtsurkunde
      • sonstige Gründe zur Vermeidung einer Härte
      • ausführliche Begründung
  • Zielgruppe 2: Sonstige ausländische Personen, die einer Wohnsitzauflage unterliegen
    • Unterlagen:
      • Arbeitsvertrag, die letzten drei Gehaltsabrechnungen
      • Ausbildungsvertrag
      • Bestätigung der Arbeit gebenden Person, dass die Ausbildungsstelle angetreten worden ist
      • Studienbescheinigung
      • Meldebescheinigung
      • Heiratsurkunde
      • Geburtsurkunde
      • Vaterschaftsanerkennung
      • gemeinsame Sorgeerklärung
      • ärztliche Atteste
      • ausführliche schriftliche Begründung
  • Voraussetzungen:
    • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Stunden wöchentlich und ein Nettoeinkommen von mindestens 820,00 EUR (Stand: April 2022) oder ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
    • Ausbildungs- oder Studienplatz
    • Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Personen, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind lebt an einem anderen Wohnort
    • Vermeidung einer Härte (z. B. humanitäre Gründe)
    • sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzauflage unterliegt
    • ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
    • Ausbildungs- oder Studienplatz
    • Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Personen, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind lebt an einem anderen Wohnort.
    • Sonstige humanitäre Gründe
  • zuständig: Ausländerbehörde beziehungsweise Zuwanderungsbehörde des jeweiligen Wohnortes

Ansprechpunkt

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Formulare

nicht vorhanden