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Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99089018001022, 99089018001022 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089018001022, 99089018001022

Leistungsbezeichnung

Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Voreintrag WBK (Synonym), Erwerb Waffen (Synonym), Erlaubnis Eintrag WBK (Synonym), Erlaubnis Erwerb Waffen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen

SDG Informationsbereiche

  • Kauf von Waren, digitalen Inhalten oder entgeltliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat (auch Finanzdienstleistungen), online oder vor Ort

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

Volltext

Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).

Sind Sie Sportschütze und haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK), müssen Sie sich das Bedürfnis, dass Sie diese Waffe für die Ausübung Ihres Sports benötigen, von Ihrem anerkannten Schießsportverein bestätigen lassen.

Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur  Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.

Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein
  • gegebenenfalls Nachweis des Bedürfnisses durch den Schießsportverein (nur bei Sportschützen mit grüner Waffenbesitzkarte (WBK)
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung

Voraussetzungen

Sie haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK).

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erteilung der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition bei vorhandener grüner WBK (Voreintrag)
  • Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe ist zu beantragen (Erwerbsberechtigung)
  • Voreintrag berechtigt zum Kauf einer erlaubnispflichtigen Waffe; ohne Voreintrag darf Waffenhändler die Waffe nicht verkaufen
  • für Voreintrag Angabe von Art der Waffe und Kaliber ausreichend, nicht genaues Modell
  • Voreintrag gilt 1 Jahr; innerhalb dieses Zeitraums kann Waffe erworben werden
  • Voraussetzung:
    • grüne Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein
    • Bei Sportschützen mit grüner Waffenbesitzkarte (WBK) Bedürfnisbestätigung durch den Sportverein erforderlich
  • Erwerb der Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen; Waffenhändler meldet Erwerb ebenfalls
  • zuständig: Waffenbehörde

Ansprechpunkt

Waffenbehörde

Zuständige Stelle

Waffenbehörde

Formulare

nicht vorhanden