Studienplatz beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz M-V - LHG M-V)
- Verordnung über die Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren und im Örtlichen Vergabeverfahren in Mecklenburg-Vorpommern (Studienplatzvergabeverordnung M-V - StudPlVergVO M-V)
- Staatsvertrag über die Hochschulzulassung Mecklenburg-Vorpommern (HSchulZulStVtr M-V)
- Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen Mecklenburg-Vorpommern (Kapazitätsverordnung - KapVO)
- Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Mecklenburg-Vorpommern (Hochschulzulassungsgesetz M-V - HZG M-V)
- Zulassungszahlenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ZulZVO M-V)
- Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Qualifikationsverordnung M-V - QualVO M-V)
Sie interessieren sich für einen Studienplatz an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern? Informieren Sie sich hier.
Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur). Ob Ihr Abschluss zum Studium berechtigt, erfahren Sie an Ihrer Wunschhochschule.
Bei einigen Studiengängen müssen weitere Nachweise erbracht werden, zum Beispiel über:
- Studierfähigkeitstests/Eignungstests
- Künstlerische Eignungsprüfungen
- absolvierte Berufsausbildungen,
- Berufstätigkeiten,
- Freiwilligendienste/Praktika.
Für den Zugang zu weiterführenden Studiengängen (zum Beispiel Masterstudium), benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (zum Beispiel Bachelorabschluss).
Sollten Sie ausländische Schulabschlüsse haben, helfen Ihnen verschiedene online-Datenbanken (zum Beispiel DAAD, uni-assist, hochschulstart oder ZAB) Ihre ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.
Ist mit dem ausländischen Zeugnis keine direkte Aufnahme eines Studiums möglich, kann mit erfolgreichen Studienjahren an einer Universität im Heimatland oder dem Ablegen der Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg eine fachgebundene Studienberechtigung nachträglich erworben werden.
Die erforderlichen Unterlagen werden durch die jeweilige Hochschule benannt, zum Beispiel:
- Antrag der Hochschule (online)
- Antrag über hochschulstart.de (DoSV, ZV-Studiengänge)
- Antrag über uni-assist (bei ausländischen Zeugnissen)
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
- Sonstige Unterlagen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule.
Für die Bewerbung um einen Studienplatz fallen in der Regel keine Kosten an. Einzelne Hochschulen erheben eine Immatrikulationsgebühr. Informationen zu den Kosten eines Studiums (Semesterbeiträge) sind an der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
Fern- und Onlinestudiengänge sind in der Regel entgeltpflichtig. Nähere Informationen erteilen die Hochschulen, die Fern- und Onlinestudiengänge anbieten.
Der jeweilige Verfahrensverlauf hängt von der Hochschule, vom Studienplatz und von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.
Die Rechtsbehelfe sowie dafür geltende Fristen sind den jeweiligen Bescheiden zu entnehmen.
- Studienplatz beantragen
- Wenn man an einer Hochschule studieren möchte, benötigt man eine Hochschulzugangsberechtigung. Die Voraussetzungen für eine Bewerbung werden in der Regel von den Hochschulen bestimmt. Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge im zentralen Vergabeverfahren wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie werden durch die Stiftung für Hochschulzulassung (früher Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) koordiniert.