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Studienplatz beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99061039221000, 99061039221000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061039221000, 99061039221000

Leistungsbezeichnung

Studienplatz beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Entscheidung (221)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes-und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie interessieren sich für einen Studienplatz an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern? Informieren Sie sich hier.

Volltext

Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur). Ob Ihr Abschluss zum Studium berechtigt, erfahren Sie an Ihrer Wunschhochschule.

Bei einigen Studiengängen müssen weitere Nachweise erbracht werden, zum Beispiel über:

  • Studierfähigkeitstests/Eignungstests
  • Künstlerische Eignungsprüfungen
  • absolvierte Berufsausbildungen,
  • Berufstätigkeiten,
  • Freiwilligendienste/Praktika.

Für den Zugang zu weiterführenden Studiengängen (zum Beispiel Masterstudium), benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (zum Beispiel Bachelorabschluss).

Sollten Sie ausländische Schulabschlüsse haben, helfen Ihnen verschiedene online-Datenbanken (zum Beispiel DAAD, uni-assist, hochschulstart oder ZAB) Ihre ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.

Ist mit dem ausländischen Zeugnis keine direkte Aufnahme eines Studiums möglich, kann mit erfolgreichen Studienjahren an einer Universität im Heimatland oder dem Ablegen der Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg eine fachgebundene Studienberechtigung nachträglich erworben werden.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen werden durch die jeweilige Hochschule benannt, zum Beispiel:

  • Antrag der Hochschule (online)
  • Antrag über hochschulstart.de (DoSV, ZV-Studiengänge)
  • Antrag über uni-assist (bei ausländischen Zeugnissen)
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Sonstige Unterlagen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind an der jeweiligen Hochschule zu erfragen.

Kosten

Für die Bewerbung um einen Studienplatz fallen in der Regel keine Kosten an. Einzelne Hochschulen erheben eine Immatrikulationsgebühr. Informationen zu den Kosten eines Studiums (Semesterbeiträge) sind an der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
Fern- und Onlinestudiengänge sind in der Regel entgeltpflichtig. Nähere Informationen erteilen die Hochschulen, die Fern- und Onlinestudiengänge anbieten.

Verfahrensablauf

Der jeweilige Verfahrensverlauf hängt von der Hochschule, vom Studienplatz und von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: bis 15.07.2023
bei zulassungsbeschränkten Studiengängen im zentralen Vergabeverfahren für das Wintersemester. Die jeweiligen Einschreibzeiträume für zulassungsfreie Studiengänge sind den Internetseiten der jeweiligen Hochschule zu entnehmen.
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: bis 15.01.2023
bei zulassungsbeschränkten Studiengängen im zentralen Vergabeverfahren für das Sommersemester. Die jeweiligen Einschreibzeiträume für zulassungsfreie Studiengänge sind den Internetseiten der jeweiligen Hochschule zu entnehmen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Die Rechtsbehelfe sowie dafür geltende Fristen sind den jeweiligen Bescheiden zu entnehmen.

Kurztext

  • Studienplatz beantragen
  • Wenn man an einer Hochschule studieren möchte, benötigt man eine Hochschulzugangsberechtigung. Die Voraussetzungen für eine Bewerbung werden in der Regel von den Hochschulen bestimmt. Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge im zentralen Vergabeverfahren wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie werden durch die Stiftung für Hochschulzulassung (früher Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) koordiniert.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Hochschulen und Universitäten, an der Sie studieren möchten.

Formulare

nicht vorhanden

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