Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich - Weitere Betriebsstätte anmelden
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet
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Sie können hier Ihre weitere Betriebsstätte zum Rundfunkbeitrag anmelden. Dies gilt auch für Selbstständige oder Freiberufler.
Sie sind bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldet und möchten eine weitere Betriebsstätte anmelden?
Mithilfe des PDF-Formulars können Sie weitere Betriebsstätten beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio neu anmelden.
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Betriebsstätte oder eines nicht privat genutzten Kraftfahrzeugs, welches auf Sie zugelassen ist.
- Es existiert bereits ein Rundfunkbeitragskonto.
Die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag ist kostenlos. Die Höhe der Beiträge für Unternehmen und Institutionen, können Sie auf folgender Webseite einsehen:
Sie können sich postalisch oder telefonisch beim Beitragsservice mit einer weiteren Betriebsstätte zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Postalisch:
- Öffnen Sie das unten verlinkte PDF-Formular
- Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Telefon:
- Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.
- Unternehmen und Institutionen sind verpflichtet sich zum Rundfunkbeitrag anzumelden.
- Dies gilt auch für weitere Betriebsstätten, die neu eröffnet werden.
- Die Anmeldung erfolgt per PDF-Formular beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein