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Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99050093020000, 99050093020000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050093020000, 99050093020000

Leistungsbezeichnung

Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden.

Volltext

Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden.

Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Pfandleiherlaubnis
  • gegebenenfalls Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren

Voraussetzungen

Es muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht,
  • ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, zum Beispiel wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann,
  • wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist.

Kosten

kostenfrei

Verfahrensablauf

Die Behörde entscheidet nach Prüfung des Vorliegens eines wichtigen Grundes über den Antrag.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

Frist

Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden.
  • Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Gemäß § 1 Gewerberechtszuständigkeitslandesverordnung M-V ist die örtliche Gewerbebehörde zuständig.

Formulare

nicht vorhanden