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Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Munition beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99089081007000, 99089081007000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089081007000, 99089081007000

Leistungsbezeichnung

Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Munition beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf von Waren, digitalen Inhalten oder entgeltliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat (auch Finanzdienstleistungen), online oder vor Ort

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.

Volltext

Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Munition eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.

Erforderliche Unterlagen

einzelfallabhängig

Voraussetzungen

  • es liegen besondere Gründe vor
  • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen
  • es besteht eine Vergleichbarkeit mit den in § 12 Waffengesetz genannten Ausnahmefällen
  • vorhandene Erlaubniserfordernisse werden nicht umgangen
  • es ist ein Einzelfall gegeben

Kosten

Verwaltungsgebühr für die Zulassung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht: EUR 100,00 - 500,00

Verfahrensablauf

Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:

  1. Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
  2. Die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen.
  3. Die Voraussetzungen des § 12 Absatz 5 WaffG werden geprüft.
  4. Die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zulassung von Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz von Munition
  • wenn besondere Gründe vorliegen, ist Ausnahme möglich
  • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dürfen nicht entgegenstehen
  • nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind
  • keine Umgehung vorhandener Erlaubniserfordernisse
  • Einzelfall
  • Verwaltungsgebühr: EUR 100,00 - 500,00
  • zuständig: Kreispolizeibehörden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

keine