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Bibliotheksausweis beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99077020040000, 99077020040000 Typ 4a, Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99077020040000, 99077020040000

Leistungsbezeichnung

Bibliotheksausweis beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a, Typ 4b

Begriffe im Kontext

Verleih (Synonym), Mediathek (Synonym), Bücher (Synonym), Bücherei (Synonym), Bildung (Synonym), Büchereien (Synonym), Stadtbibliothek (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kultur (077)

Verrichtungskennung

Ausgabe (040)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.

Volltext

Kommunale Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern:

Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.

Landesbibliothek in Mecklenburg-Vorpommern:

Für die Benutzung der Landesbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen können Sie beantragen. Die Landesbibliothek ist eine Regional- sowie wissenschaftliche Universalbibliothek. Sie sammelt, erschließt und bewahrt die über das Land publizierte Literatur und hält das Pflichtexemplar für Mecklenburg-Vorpommern vor.

Die Landesbibliothek bietet eine Vielzahl von aktuellen Medieneinheiten aus allen Fachgebieten gedruckt sowie in Form von E-Books, E-Journals und Datenbanken. Ebenso steht ein großer Altbestand zur Einsicht bereit. Hohes Ansehen genießt die Musikaliensammlung mit dem Schwerpunkt auf Barockmusik. Das Discovery-Portal bietet einen intuitiven Einstieg in die Recherche unserer Bestände sowie zahlreicher weiterer Quellen. Via Fernleihe und Schnelllieferdienste haben Sie auch überregionalen Zugriff auf Literatur aus nationalen sowie internationalen Bibliotheken.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
  • Minderjährige benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters

Bei den Kommunalen Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern:

  • gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)

Voraussetzungen

  • Notwendig ist ein Benutzerausweis.

Kosten

Kommunale Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern:

Die Kosten für die Benutzung (Jahresgebühr) sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.

Landesbibliothek in Mecklenburg-Vorpommern:

Die Nutzung der Landesbibliothek ist kostenfrei. Gebühren fallen an für Kopien, Reproaufträge, Mahnungen und Fernleihe.

Verfahrensablauf

Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
  • Zahlen Sie - sofern erforderlich - das Benutzungsentgelt.
  • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

Hinweis: Der Verlust des Bibliotheksausweises oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen. Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Bearbeitungsdauer

  • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
  • per Post: maximal 10 Tage

Frist

Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind von den Nutzern und Nutzerinnen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bibliotheksausweis Ausgabe
  • erfolgt sofort nach Anmeldung in einer Bibliothek
  • Ausweis wird entweder persönlich vor Ort ausgehändigt oder per Post geschickt
  • meist persönliches Erscheinen erforderlich
  • Gültigkeitsdauer gegebenenfalls begrenzt (zum Beispiel 12 Monate); kann auf Antrag verlängert werden
  • zuständig: jeweilige Bibliothek

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zahlreiche Bibliotheken als kommunale Einrichtungen sowie die Landesbibliothek.

  • Wenn Sie einen Bibliotheksausweis für die Landesbibliothek beantragen möchten, klicken Sie auf "Weiter mit Landesbibliothek".
  • Wenn Sie einen Bibliotheksausweis für eine kommunale Bibliothek beantragen möchten, klicken Sie auf "Weiter mit kommunaler Bibliothek".

Formulare

  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienst vorhanden: Ja