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Fahrerlaubnis: Erweiterung der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99108047049001, 99108047049001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047049001, 99108047049001

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis: Erweiterung der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

125 ccm-Führerschein (Synonym), Führerschein (Synonym), Motorrad-Führerschein Erweiterung (Synonym), Krafträder (Synonym), Motorrad (Synonym), Stufenaufstieg (Synonym), Motorrad Führerschein (Synonym), Aufstieg (Synonym), Kleiner Motorradführerschein (Synonym), Großer Motorradführerschein (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

Verrichtungsdetail

bei vorhandener Klasse A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse (Aufstieg)

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie im Besitz der Fahrerlaubnisklassen A1 oder A2 sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen um die nächsthöhere Klasse erweitern.

Volltext

Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A2 besitzen, reicht das Bestehen der praktischen Prüfung aus, um die Erweiterung von A1 auf A2 oder von A2 auf A zu erlangen (Aufstieg). Eine theoretische Prüfung ist nicht notwendig.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Die Fahrerlaubnis Klasse A2 berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Bei der Klasse A2 sind die Klassen A1 und AM inklusive.

Die Fahrerlaubnis Klasse A berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
  • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • gültiger Führerschein

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Fahrerlaubnisklasse A1 oder A2 besitzen.
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
  • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt bei Vorbesitz von A2 20 Jahre.
  • Sie sind seit 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A1 oder A2.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die praktische Fahrprüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Der Führerschein muss innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt werden. Andernfalls verliert die Prüfung ihre Gültigkeit.

Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der bisherigen Fahrerlaubnis oder bei Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fahrerlaubnis Erweiterung bei vorhandener Klasse A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse (Aufstieg)
  • antragsstellende Personen können ihre Fahrerlaubnis
    • Klasse A1 auf die Klasse A2 erweitern oder
    • Klasse A2 auf die Klasse A erweitern
  • es muss nur eine praktische Prüfung ablegt werden, wenn seit mindestens 2 Jahren die Fahrerlaubnis A1 beziehungsweise A2 (sogenannter Aufstieg) besessen wird 
  • theoretische Prüfung ist nicht notwendig
  • mit der Fahrerlaubnisklasse A kann die antragsstellende Person Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden