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Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen

Mecklenburg-Vorpommern 99089161261000, 99089161261000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089161261000, 99089161261000

Leistungsbezeichnung

Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie Hinweise zu einem Angebot oder einer Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.

Volltext

Das Angebot von Internet-Glücksspiel in Deutschland bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Die Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels ist eine Straftat. Wenn Sie davon Kenntnis erlangen, dass ein Spieleanbieter ohne eine solche Erlaubnis Glücksspielangebote im Internet veröffentlicht und durchführt, können Sie Ihren Hinweis mithilfe des Hinweisgebers an die zuständige Behörde übermitteln.
Jede Person kann Hinweisgeber sein und dabei auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
Relevanz haben Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrem Hinweis um unerlaubtes Glücksspiel handelt, können Sie sich im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 darüber informieren.

Erforderliche Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich) 

Voraussetzungen

keine

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Einen Hinweis können Sie online oder schriftlich abgeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben. 

Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:

  • Ihren Hinweis zum Schwerpunkt unerlaubtes Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System. 
  • Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln. 
  • Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit, ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hierüber Rückmeldungen zukommen lassen.
  • Hinweise können Sie grundsätzlich auch schriftlich und anonym an die zuständige Behörde übermittelten.
  • Sofern Sie als Hinweisgeber/-in vollständig anonym bleiben möchten, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
  • Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet um polizeiliche Anzeige zu erstatten. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 bis 8 Wochen.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige von unerlaubtem Glücksspiel im Internet Entgegennahme
  • Das Angebot von Internet-Glücksspiel in Deutschland bedarf einer behördlichen Erlaubnis; die Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels ist eine Straftat.
  • Jede Person kann Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel im Internet geben.
  • online und nach Wunsch voll anonym
  • keine polizeiliche Anzeige
  • Das Angebot stellt keine Beschwerdemöglichkeit über Spieleanbieter dar, die anderweitig und bilateral geklärt werden können.
  • zuständig: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ab 01.01.2023, bis dahin Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt via Telefon, E-Mail oder Post

Ansprechpunkt

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.

Zuständige Stelle

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein