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Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch ein Unternehmen melden

Mecklenburg-Vorpommern 99089160261002, 99089160261002 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089160261002, 99089160261002

Leistungsbezeichnung

Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch ein Unternehmen melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

durch ein Unternehmen

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten Glücksspiels im Internet haben, können Sie diese anonym übermitteln.

Volltext

Wenn Sie als Mitarbeiter oder als Mitarbeiterin eines Glücksspielanbieters über das Ergebnis von Glücksspieltransaktionen oder über den Service nicht einverstanden sind, können Sie online anonym eine Beschwerde einreichen.

Ihre Beschwerde könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:

  • Höhe der Einzahlungen/Auszahlungen
  • die Art und Weise, wie Ihre Zahlungen verwaltet wurden
  •  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • ID-Verifizierung
  • Schließung eines Kontos
  • IT-Probleme

Relevanz haben Hinweise zu Unregelmäßigkeiten im Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.

Erforderliche Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)

Voraussetzungen

keine

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Einen Hinweis können Sie online oder schriftlich abgegeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben.

Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:

  • Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System. 
  • Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
  • Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hierüber Rückmeldungen zukommen lassen.

Hinweise können Sie grundsätzlich auch formlos schriftlich an die zuständige Behörde übermitteln. 

  • Sofern Sie als Hinweisgeber/-in vollständig anonym bleiben möchten, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
  • Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten.
  • Die Zuständigkeit für diesen Hinweisschwerpunkt liegt bis zum Ende 2022 bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Ab 01.01.2023 kann die Hinweisabgabe über diesen Onlinedienst erfolgen, zuständig ist dann die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 8 Wochen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige von Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter im Internet durch ein Unternehmen Entgegennahme
  • Unternehmen, Mitarbeiter oder Mitarbeiterin des Glücksspielunternehmens können Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspiel geben.
  • online und nach Wunsch voll anonym
  • keine polizeiliche Anzeige
  • Das Angebot stellt keine Beschwerdemöglichkeit über Spieleanbieter dar, die anderweitig und bilateral geklärt werden können.
  • Folgende Hinweise sind hilfreich:
    • Höhe der Einzahlungen/Auszahlungen
    • die Art und Weise, wie Zahlungen verwaltet wurden
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • ID-Verifizierung
    • Schließung von Kontos
    • IT-Probleme
  • zuständig: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ab 01.01.2023, bis dahin Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt via Telefon, E-Mail oder Post.

Ansprechpunkt

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.

Zuständige Stelle

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.

Formulare

nicht vorhanden