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Elektronischer Identitätsnachweis: Adressänderung beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99008004011002, 99008004011002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004011002, 99008004011002

Leistungsbezeichnung

Elektronischer Identitätsnachweis: Adressänderung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Wohnsitzwechsel melden (Synonym), Adresse ändern Amt (Synonym), nPA (Synonym), Umzug Adresse Anschrift (Synonym), Neuer Wohnsitz Ausweis (Synonym), RFID Chip Perso (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), Meldeamt (Synonym), Personalausweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

wegen Adressänderung

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn der elektronische Identitätsausweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis freigeschaltet ist und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises ändern lassen.

Volltext

Wenn der elektronische Identitätsausweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis freigeschaltet ist und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihres Personalausweises ändern lassen.

Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Händlern ausweisen können.

Sie müssen für die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort vorbeikommen. Als Nachweis Ihrer neuen Ad-resse müssen Sie Ihre amtliche Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.

Wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz elektronisch angemeldet haben, wird Ihre neue Adresse automatisch aus dem Melderegister auf den Chip in Ihrem Personalausweis übertragen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis
  • aktuelle amtliche Meldebestätigung
  • Wohnungsgeberbestätigung

Voraussetzungen

  • hr Personalausweis ist gültig.
  • Sie haben die Onlinefunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet.
  • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.

Für den Online-Dienst gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie sind volljährig.
  • Sie sind nicht verheiratet und haben keine eingetragene Lebenspartnerschaft.
  • Sie beziehen Ihre neue Wohnung ohne minderjährige Kinder.
  • Sie haben einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN).
  • Sie haben ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät.
  • Sie haben die Ausweis-App2 auf Ihrem Smartphone installiert.
  • Sie haben ein M-V Nutzerkonto.

Kosten

kostenlos

Verfahrensablauf

Sie müssen für die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort vorbeikommen.

Sie legen dort Ihren gültigen Personalausweis, Ihre amtliche Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
Ihre zuständige Behörde speichert Ihre neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises.

Wenn sich Ihre Adresse durch eine elektronische Wohnsitzanmeldung geändert hat, wird Ihre neue Anschrift automatisch aus dem Melderegister auf den Chip in Ihrem Personalausweis übertragen.

Bearbeitungsdauer

Das Aktualisieren des Chips erfolgt automatisch und dauert wenige Sekunden.

Frist

Es gibt keine gesetzliche Frist. 

Weiterführende Informationen

Hinweise

Sie können die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises nur dann online erledigen, wenn Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Kurztext

  • elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
  • Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.
  • Bei Adressänderung wird nur die Adresse auf dem Chip des Personalausweises geändert.
  • Voraussetzung: Online-Ausweisfunktion ist freigeschaltet
  • Adressänderung muss unverzüglich erfolgen.
  • Amtliche Meldebestätigung ist als Nachweis über neue Adresse vorzulegen.
  • zuständige Behörde: zuständige Meldebehörde am neuen Wohnort
  • Bei Adressänderung durch elektronische Wohnsitzanmeldung, wird die neue Adresse automatisch aus dem Melderegister auf den Chip im Personalausweis übertragen.
  • Voraussetzungen:
    • gültiger Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN)
    • NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
    • Installierte Ausweis-App2

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteherin / der Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.

Formulare

Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja

Wenn die Adressänderung aufgrund einer elektronischen Wohnsitzanmeldung erfolgt, ist kein persönliches Erscheinen notwendig.