Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Jagdausübungsberechtigte (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdausübung (Synonym), Jäger (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym)
Fachlich freigegeben am
22.07.2024
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Sollte Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendjagdschein.
- Jugendjagdschein Ersatz
- für Jagd in Deutschland erforderlich
- bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
- wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja