Jagdschein für Jugendliche: Änderung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Jagdausübung (Synonym), Änderung (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jäger (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdausübungsberechtigte (Synonym)
Fachlich freigegeben am
22.07.2024
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jugendjagdschein eintragen lassen.
Hat sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
- Jugendjagdschein Änderung
- Jagdschein für Jagd in Deutschland erforderlich
- Änderungen von Name und Wohnsitz müssen eingetragen werden
- wird von der für den Hauptwohnsitz zuständigen Behörde geändert
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja