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Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl

Mecklenburg-Vorpommern 99085003036001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085003036001

Leistungsbezeichnung

Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl

Leistungsbezeichnung II

Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Ersatz (36)

Verrichtungsdetail

wegen Diebstahl

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn der Kinderreisepass im Ausland verloren geht oder er dort gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

Volltext

Wenn der Kinderreisepass im Ausland verloren geht oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, ein neuer Kinderreisepass oder ein Reisepass ausgestellt werden.

Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Kinderreisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • biometrisches Passbild im Passformat 45 x 35 mm
  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Kinderreisepasses)

Tipp: Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.
 

Voraussetzungen

Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen.

Kosten

Es fallen Kosten für einen Kinderreisepass in Höhe von 26,00 EUR an.

Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

Achtung! Die Gebühren werden von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen.

Verfahrensablauf

Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).

Bearbeitungsdauer

Ausstellung
    Reiseausweis: in der Regel innerhalb weniger Stunden
    Kinderreisepass und vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

Hinweise: Um Ihnen einen Kinderreisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.
 

Frist

Gültigkeit

  • Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat
  • Kinderreisepass: bis zu ein Jahr
  • vorläufiger Reisepass: bis zu ein Jahr

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Um Ihnen einen Kinderreisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes der zuständigen Auslandsvertretung die Ermächtigung erteilen. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn der Kinderreisepass im Ausland verloren geht oder er dort gestohlen wurde, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Kinderreisepass oder Reisepass ausgestellt werden.

Ansprechpunkt

Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland. Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

Zuständige Stelle

Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland. Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

Formulare

nicht vorhanden