Grabstätte: Übertragung des Nutzungsrechtes beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Grab (Synonym), Grabstätte (Synonym), Grabstelle (Synonym), Umschreibung einer Grabstätte (Synonym), Nutzungsnachfolge einer Grabstätte (Synonym)
- Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
15.12.2022
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.
Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.
Das Nutzungsrecht unterliegt den Bestimmungen der Friedhofssatzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung, wo das Nutzungsrecht übertragen werden soll.
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.
Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.