Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Aalfischerei Fischereifahrzeugs Abmeldung (Synonym), Aalfischerei Fischereifahrzeugs aufgeben (Synonym), Aalfischerei Aufgabe (Synonym), Aalfischerei Fischereifahrzeugs beenden (Synonym), Aalfischerei Fischereifahrzeugs abmelden (Synonym)
Fachlich freigegeben am
15.05.2023
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
- Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei
- Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
- Registernummern für Fischereifahrzeuge und Bootsnummern aus Aalregister löschen lassen
- schriftlich