Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl und Verlust im Ausland
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn der Kinderreisepass verloren, gestohlen oder nicht mehr auffindbar ist, muss dieses angezeigt werden.
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar, gestohlen oder wurde verloren, muss der Verlust unverzüglich angezeigt werden (Verlustanzeige).
Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt (geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität). Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ist der Kinderreisepass abhandengekommen, also unauffindbar, gestohlen oder verlorengegangen, ist der Passbehörde unverzüglich der Verlust anzuzeigen.
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person gewöhnlich aufhält.
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die betroffene Person gewöhnlich aufhält.