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Zuschuss für steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkon-PV-Anlagen) beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99400307017000, 99400307017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400307017000, 99400307017000

Leistungsbezeichnung

Zuschuss für steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkon-PV-Anlagen) beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Für die Anschaffung und Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (sogenannte Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Anlagen) können Sie einen Zuschuss beantragen.

Volltext

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung ist die Anschaffung und Installation von steckerfertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Module) mit einem Modulwechselrichter.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sein, die

  • Mietende in Wohngebäuden oder 
  • Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum

sind.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 500 EUR pro Anlage und Wohnungseinheit, jedoch höchstens in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern diese unter 500 EUR liegen.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation.

Nicht zuwendungsfähig sind:

  • Zubehörteile und Umbausätze
  • Eigenleistungen und Hilfeleistungen Dritter
  • Eigenbau.

Vorsorglich gestellte, unvollständige Anträge werden nicht zur Bewilligung vorgesehen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag und Verwendungsnachweis aus Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)

Voraussetzungen

  • Privatpersonen mit einem Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Mietende in Wohngebäuden oder Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Anschaffung und Installation der steckerfertigen Photovoltaikanlage mit einem Kaufdatum ab 08.11.2022

Kosten

  • keine

Verfahrensablauf

  • Schriftliche Anträge sind formgebunden und mit allen erforderlichen Nachweisen in Kopie nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage einzureichen.
  • Die Anträge werden nur bei Vollständigkeit zur Bewilligung vorgesehen.
  • Die Bewilligungen erfolgen in der zeitlichen Reihenfolge des Einganges vollständiger Anträge je Kontingent (Mieter oder Eigentümer), solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Laufzeit der Förderung: 08.12.2022 - 31.12.2025
Die Bewilligungen erfolgen in der zeitlichen Reihenfolge des Einganges vollständiger Anträge je Kontingent (Mieter oder Eigentümer), solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Bewilligungsbehörde wird unter www.lfi-mv.de einen Hinweis veröffentlichen, wenn die Erschöpfung der Haushaltsmittel abzusehen ist. Für bereits getätigte Anschaffungen, für die keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen, können keine Zuwendungen bewilligt werden.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Gegenstand der Zuwendung ist die Anschaffung und Installation von steckerfertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Module) mit einem Modulwechselrichter.
  • Es werden nur PV-Anlagen mit Kaufdatum nach dem 07.11.2022 bei der Bewilligung berücksichtigt.
  • Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 500,00 EUR je Anlage.
  • Vorsorglich gestellte, unvollständige Anträge werden nicht zur Bewilligung vorgesehen.

Ansprechpunkt

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern