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Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99085001012004, 99085001012004 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012004, 99085001012004

Leistungsbezeichnung

Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

Reisepass verlängern (Synonym), Reisepass abgelaufen (Synonym), Reisepass Verlängerung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

neu wegen Ablauf der Gültigkeit

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - einen neuen Reisepass beantragen. Aktueller Hinweis zur Lieferzeit finden Sie in der ausführlichen Leistungsbeschreibung.

Volltext

Aktueller Hinweis (Stand: 16.07.2024)
Wegen der aktuell sehr langen Wartezeiten auf einen Reisepass wird dringend empfohlen, benötigte Reisepässe schon zum Zeitpunkt der Reiseplanung, spätestens aber 2 ½  Monate vor Reisebeginn zu beantragen.
Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie den Reisepass in einem Expressverfahren beantragen, (siehe der unten stehende Link: „Reisepass im Express-Verfahren beantragen“) .
Wenn auch die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann, können Sie einen Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen. (siehe der unten stehende Link: „Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen“). Ob dieser von Ihrem Reiseland akzeptiert wird, können Sie in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes (siehe der unten stehende Link "Auswärtiges Amt - Reisehinweise") nachlesen.

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - einen neuen Reisepass beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
  • Ihren bisherigen Reisepass,
  • Ihre Geburtsurkunde,
  • bei der Antragstellung für ein Kind :
  • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden.
Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - einen neuen Reisepass beantragen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden