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Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden

Mecklenburg-Vorpommern 99085001014002, 99085001014002 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001014002, 99085001014002

Leistungsbezeichnung

Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Meldung (014)

Verrichtungsdetail

wegen Fund

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

Teaser

Das Wiederfinden des Reisepasses müssen Sie melden und den Reisepass der Passbehörde vorlegen.

Volltext

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen. 

Erforderliche Unterlagen

  • wieder gefundener Reisepass

Voraussetzungen

Sie hatten Ihren Reisepass zuvor als verloren gemeldet.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Frist

Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so hat die Passinhaberin beziehungsweise der Passinhaber die Pflicht, der zuständigen Passbehörde unverzüglich das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen und den Reisepass vorzulegen.

Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.

Formulare

nicht vorhanden