Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Das Wiederfinden des Reisepasses müssen Sie melden und den Reisepass der Passbehörde vorlegen.
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen.
Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so hat die Passinhaberin beziehungsweise der Passinhaber die Pflicht, der zuständigen Passbehörde unverzüglich das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen und den Reisepass vorzulegen.
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.