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Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99085001012006, 99085001012006 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012006, 99085001012006

Leistungsbezeichnung

Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

Reisepass Änderung (Synonym), Umzug (Synonym), Reisepass ändern (Synonym), Wohnort (Synonym), Adresse (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

neu wegen Änderung von sonstigen Daten

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, bau und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung Ihres Reisepasses veranlassen.

Volltext

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

Voraussetzungen

Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

Bearbeitungsdauer

keine (Eintragung vor Ort)

Frist

unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

Kurztext

Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich Ihren Reisepass zu ändern.

Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts

Zuständige Stelle

Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Formulare

nicht vorhanden