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Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung: Verwendungsnachweise einreichen

Mecklenburg-Vorpommern 99400021274000, 99400021274000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400021274000, 99400021274000

Leistungsbezeichnung

Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung: Verwendungsnachweise einreichen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

In-Vitro-Fertilisation (Synonym), Unerfüllter Kinderwunsch (Synonym), Schwangerschaft (Synonym), Assistierte Reproduktion (Synonym), Fruchtbarkeitsstörung (Synonym), Auszahlung (Synonym), ICSI (Synonym), künstliche Befruchtung (Synonym), IVF (Synonym), Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (Synonym), Kinderwunschbehandlung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Verwendungsnachweisprüfung (274)

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Haben Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten? Haben Sie außerdem die Kinderwunschbehandlung bereits durchführen lassen? Dann können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses beantragen.

Volltext

Wenn Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und einen entsprechenden Zuwendungsbescheid bekommen haben, können Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres durchführen lassen.

Nachdem Sie eine Kinderwunschbehandlung hatten, können Sie die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Rechnungskopien der Reproduktionseinrichtung und gegebenenfalls anderer Leistungserbringer über die Behandlungskosten
  • auf die Behandlungskosten bezogene Leistungsnachweise der Krankenkasse, der Beihilfestelle oder anderer Kostenträger  

Voraussetzungen

Der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung kann nur ausgezahlt werden, wenn:

  • Sie den Zuschuss vor Behandlungsbeginn beantragt haben,
  • Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid über den Zuschuss vor Behandlungsbeginn bekommen haben,
  • Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheids haben durchführen lassen,
  • die Kinderwunschbehandlung so durchgeführt wurde, wie es auf dem Behandlungsplan vorgesehen war, den Sie bei der Beantragung des Zuschusses vorgelegt haben.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie geben den Antrag auf Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (in Kopie) ab.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.

Nachdem Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, bekommen Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung ausgezahlt.

Sie können die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung online oder postalisch beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.

Der Auszahlungsbetrag wird Ihnen einen Monat nach Ausstellung des endgültigen Zuwendungsbescheids auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Die Maßnahme wird anteilig vom Bund und dem jeweiligen Land getragen. Der Bund unterstützt nur heterosexuelle verheiratete und unver-heiratete Paare.

Die Regelungen der einzelnen Länder können hiervon abwei-chen. Wenn nicht genügend Bundesmittel zur Verfügung stehen, erhal-ten Sie nur den Anteil des Landes, bei dem Sie den Zuschuss beantragt haben.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Förderung von Kinderwunschbehandlungen Verwendungsnachweisprüfung
  • Voraussetzung für die Auszahlung: Der Zuschuss wurde bereits vor der Kinderwunschbehandlung beantragt und ein vorläufiger Zuwendungsbescheid erteilt
    • Dafür gibt es eine eigene Dienstleistung: Förderung von Kinderwunschbehandlungen Bewilligung
  • Antrag auf Auszahlung kann erst nach der Kinderwunschbehandlung gestellt werden.
  • Mit dem Antrag müssen verschiedene Nachweise eingereicht werden.
    • Dies beinhaltet vor allem die Kopien sämtlicher Belege und Rechnungen, die im Rahmen der Kinderwunschbehandlung angefallen sind.
  • Beantragung der Auszahlung des Zuschusses in den meisten Ländern über Onlinedienst oder in Papierform möglich
  • zuständige Stelle: LAGuS

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern