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Handwerk: Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99058067064002, 99058067064002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058067064002, 99058067064002

Leistungsbezeichnung

Handwerk: Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben beantragen

Leistungsbezeichnung II

Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Handwerksrolle (Synonym), Löschung (Synonym), Handwerkskammer (Synonym), Genehmigungspflichtiges Handwerk (Synonym), Anzeige der Beendigung (Synonym), Antrag auf Löschung (Synonym), Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke (Synonym), Anzeige der Liquidation (Synonym), Verzeichnis Gewerbe (Synonym), Handwerkerverzeichnis (Synonym), Handwerkerregister (Synonym), Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe (Synonym), zulassungsfreies Handwerk (Synonym), zulassungspflichtiges Handwerk (Synonym), Anzeige der Einstellung (Synonym), Löschen Eintrag (Synonym), handwerksähnliches Gewerbe (Synonym), Handwerksregister (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Handwerk (058)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

Verrichtungsdetail

eines Handwerks (auf Antrag)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.

Volltext

Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen. Zuständig für die Entgegennahme des Antrags ist die Handwerkskammer, bei der die Registrierung Ihres Betriebs besteht. Antragsberechtigt sind Sie als Betriebsinhaber oder -inhaberin, Gesellschafter oder Gesellschafterin bei Personengesellschaften oder als gesetzliche Vertreter bei Kapitalgesellschaften (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH).

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Löschung
  • Original der Handwerkskarte bei Löschung eines zulassungspflichtigen Handwerks

Voraussetzungen

  • Bestehende Eintragung mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. 
  • Einzelne dieser gewerblichen Betätigungen sollen nicht fortgeführt werden.  
     

Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer
abrufbar ist.

Verfahrensablauf

Die Löschung eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes muss

  • durch den Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin,
  • bei Personengesellschaften durch alle Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und
  • bei juristischen Personen durch die vertretungsberechtigten Gesellschaftsorgane (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder GmbH-Geschäftsführerin)

beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Ihre Eintragung wird umgehend gelöscht, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Die Löschung kann nicht rückwirkend vorgenommen werden, so dass sie frühestens mit dem Datum des Zugangs des Löschungsantrags erfolgen kann.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine besonderen Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Eintragung in einem Handwerksregister – Löschung eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes (auf Antrag)
  • Betrieb ist mit mehreren Handwerken bzw. handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer registriert, die nicht alle fortgeführt werden sollen
  • Es ist die Löschung des oder derjenigen Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe zu beantragen, die nicht weiter fortgeführt werden sollen

Antragsberechtigt sind:

  • Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender oder
  • Gesellschafter bei Personengesellschaften oder 
  • gesetzliche Vertretung bei Kapitalgesellschaften (z.B. Ge-schäftsführer oder Geschäftsführerin bei GmbH) zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk der Betrieb registriert ist
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Formulare

ja