Vereinsregister Einsicht gewähren
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Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.
Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.
Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt.
Elektronisches Vereinsregister
Die Online-Einsichtnahme und Datenabrufe unter folgendem Link.
Einsichtnahme: kostenlos
- je Ausdruck: kostenlos
Einsichtnahme bei den zuständigen Amtsgerichten, welche die Vereinsregister führen.
Einsichtnahme: kostenlos
- je Ausdruck: EUR 10,00
- je beglaubigter Ausdruck: EUR 20,00
Auskünfte bei den Amtsgerichten erhalten Sie nach Einreichung eines schriftlichen Antrages. Bei kostenpflichtigen Auskünften erfolgt dann noch die Erstellung einer Kostenrechnung, die Ihnen per Post zugestellt wird.
Sie möchten sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Dies betrifft unter anderen Angaben darüber wer den Verein vertreten darf und wann und wie die Satzungen geändert wurde.
Zuständig ist das jeweilige Amtsgericht in ihrem Landgerichtsbezirk. Im Mecklenburg-Vorpommern sind dies die Amtsgerichte Neubrandenburg, Stralsund, Rostock oder Schwerin.