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Vereinsregister Einsicht gewähren

Mecklenburg-Vorpommern 99119004109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99119004109000

Leistungsbezeichnung

Vereinsregister Einsicht gewähren

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vereine (119)

Verrichtungskennung

Einsicht gewähren (109)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.

Volltext

Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.

Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Elektronisches Vereinsregister

Die Online-Einsichtnahme und Datenabrufe unter folgendem Link.

Einsichtnahme: kostenlos

  • je Ausdruck: kostenlos

Einsichtnahme bei den zuständigen Amtsgerichten, welche die Vereinsregister führen.

Einsichtnahme: kostenlos

  • je Ausdruck: EUR 10,00
  • je beglaubigter Ausdruck: EUR 20,00

Verfahrensablauf

Auskünfte bei den Amtsgerichten erhalten Sie nach Einreichung eines schriftlichen Antrages. Bei kostenpflichtigen Auskünften erfolgt dann noch die Erstellung einer Kostenrechnung, die Ihnen per Post zugestellt wird.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Sie möchten sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Dies betrifft unter anderen Angaben darüber wer den Verein vertreten darf und wann und wie die Satzungen geändert wurde.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist das jeweilige Amtsgericht in ihrem Landgerichtsbezirk. Im Mecklenburg-Vorpommern sind dies die Amtsgerichte Neubrandenburg, Stralsund, Rostock oder Schwerin.

Formulare

keine