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Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

Mecklenburg-Vorpommern 99031011261000, 99031011261000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031011261000, 99031011261000

Leistungsbezeichnung

Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Veranlasste Maßnahmen (Synonym), Verletzung (Synonym), Technische Mängel (Synonym), Personenschaden (Synonym), Gefährdungsbeurteilung (Synonym), Arbeitsmittel (Synonym), Anlagensicherheit (Synonym), Betriebliche Konsequenz (Synonym), Krankheits- und Todesfälle (Synonym), Schäden (Synonym), Unfallmeldung (Synonym), Polizei (Synonym), Betriebsstörung (Synonym), Unfall (Synonym), Meldung (Synonym), Gesundheitsschädigung (Synonym), Ungewollte Freisetzung (Synonym), Explosion (Synonym), Staatsanwaltschaft (Synonym), Brand (Synonym), Gefahrstoffe (Synonym), Rechtsgrundlage (Synonym), Amtliche Konsequenz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§18 Absatz 1 der GefStoffV

Teaser

Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung bzw. Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung Ihrer angestellten Person/en gekommen ist. Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und To-desfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden.

Erforderliche Unterlagen

Ggf. Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:

  • Sie reichen Ihre Anzeige ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Zeitnah zum Ereignis (unverzüglich)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige Unfall oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme
  • Unfälle oder Betriebsstörungen müssen der zuständigen Behörde mitgeteilt werden
  • Ebenso müssen Krankheits- oder Todesfälle mitgeteilt werden
  • Wurde die Anzeige einer anderen Behörde mitgeteilt, kann diese Anzeige hochgeladen werden
  • Mitteilung per Mail oder postalisch

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport

Formulare

nicht vorhanden