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Bauvorbescheid: Verlängerung beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99012068020001, 99012068020001 Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012068020001, 99012068020001

Leistungsbezeichnung

Bauvorbescheid: Verlängerung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

der Genehmigung

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.

Volltext

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Bauvorbescheid um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Verlängerung muss vor Ablauf der Frist beantragt werden.

Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Voraussetzungen

  • gültiger Bauvorbescheid,
  • Einhaltung der Verlängerungsfrist von drei Jahren seit Ausstellung des Bauvorbescheides,
  • die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert,
  • der Antrag ist vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen

Kosten

  • Gebührenrahmen: EUR 60,00 bis EUR 1.610
  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des rechtlichen Voraussetzungen des Bauvorbescheids.
  • Die Gebühr kann unter Berücksichtigung eines geringeren Prüfaufwandes im Baugenehmigungsverfahren bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids stellen Sie im Online-Verfahren oder in Textform. Geben Sie im Antrag an, auf welchen Bauvorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.

Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Bauvoranfrage vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann die Verlängerung des Bauvorbescheids.

Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit des Bauvorbescheids, diese beträgt 3 Jahre
  • Verlängerung des Bauvorbescheids um jeweils bis zu 1 Jahr möglich

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Antrag auf Verlängerung eines Bauvorbescheids
  • Antrag während der Laufzeit des Bauvorbescheids
  • Antrag auf Verlängerung per Onlineservice oder in Textform
  • Zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise oder der kreisfreien oder großen kreisangehörigen Städte
  • Gebührenpflichtig

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörden

Formulare

  • Formulare vorhanden: nein
  • Online-Dienst vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein