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Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage, die in der Denkmalliste eingetragen ist: Verlängerung beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99012077020001, 99012077020001 Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012077020001, 99012077020001

Leistungsbezeichnung

Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage, die in der Denkmalliste eingetragen ist: Verlängerung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung der Abbruchgenehmigung einer Anlage beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4b

Begriffe im Kontext

Abbruchgenehmigung (Synonym), Denkmal (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

der Genehmigung von Denkmalen, die in der Denkmalliste eingetragen sind

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie können eine Verlängerung der Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage bis zu einem Jahr beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung vorliegt.

Volltext

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Voraussetzungen

  • Ihnen liegt eine gültige Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage vor.
  • Die Antragsfrist wird eingehalten.
  • Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.

Kosten

  • mindestens EUR 50,00
  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags.

Verfahrensablauf

Füllen Sie den Antrag aus und geben Sie darin an, auf welche sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Genehmigung für die Beseitigung von Anlagen vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann die Verlängerung der Genehmigung.

Die Verlängerung der Genehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Antrag auf Verlängerung der Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage während der Laufzeit der Baugenehmigung
  • Verlängerung der Baugenehmigung um jeweils bis zu 1 Jahr möglich

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Verlängerung der Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage beantragen
  • Antrag während der Laufzeit der Baugenehmigung
  • Antrag per Onlineservice oder in Textform
  • Zuständig: Untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise oder der kreisfreien oder großen kreisangehörigen Städte
  • Gebührenpflichtig

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörden

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein