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Praxiskarte (SMC-B) für Leistungserbringerinstitutionen (z.B. Physiotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen) von Heilberufler/innen, die nicht in Kammern organisiert sind, beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99050159012000, 99050159012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050159012000, 99050159012000

Leistungsbezeichnung

Praxiskarte (SMC-B) für Leistungserbringerinstitutionen (z.B. Physiotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen) von Heilberufler/innen, die nicht in Kammern organisiert sind, beantragen

Leistungsbezeichnung II

Praxiskarte (SMC-B) für Leistungserbringerinstitutionen (z.B. Physiotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen) von Heilberufler/innen, die nicht in Kammern organisiert sind beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Institutionenkarte (Synonym), Nichtapprobierte Gesundheitsfachberufe (Synonym), SMC-B (Synonym), Praxiskarte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.03.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 340 Abs. 3 SGB V i.V.m. dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)

Teaser

Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Vertreter einer Leistungserbringerinstitution bei der Bezirksregierung Münster eine Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

Volltext

Leistungsbeschreibung

Der Institutionsausweis (SMC-B) ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Der Prozess zum Erhalt der SMC-B beinhaltet zwei kostenpflichtige Schritte: Den Eintrag Ihrer Institution in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) und die Bestellung der SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA).

Prozessbeschreibung

1. elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR)

Sie beantragen das Recht zum Führen einer SMC-B beim eGBR. Dafür füllen Sie das Antragsformular mit den Daten Ihrer Institution aus. Hierfür benötigen Sie eine in Ihrer Institution tätige Person mit elektronischem Heilberufsausweis sowie den Scan/das Foto eines Nachweises zur Leistungserbringung nach dem SGB V oder SGB XI (z.B. Versorgungsvertrag, Bestätigung) Ihrer Institution. Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft. Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer. Mit der Vorgangsnummer können Sie Schritt 2 ausführen.

2. Vertrauensdiensteanbieter

Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen. Unabhängig vom gewählten Anbieter erhalten Sie ein vollwertiges Produkt. Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Scan oder ein Foto des Nachweises ihrer Institution zur Berechtigung einer Leistungserbringung im Sinne des SGB V (z. B. Vertrag, Bestätigung, etc.)
  • IKNummer
  • eHBA-Nummer einer betriebsangehörigen Person

Voraussetzungen

  • Vorliegen einer Berechtigung zur Leistungserbringung
  • Betriebsangehörige Person mit eHBA
  • Zahlung der Verwaltungsgebühr

Kosten

  • feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 €
  • Kosten für die Bereitstellung des Ausweises beim ausgewählten Vertrauensdienstanbieter (VDA)

Verfahrensablauf

Sie beantragen das Recht zum Führen einer SMC-B beim eGBR. Dafür füllen Sie das Antragsformular mit den Daten Ihrer Institution aus. Hierfür benötigen Sie eine in Ihrer Institution tätige Person mit elektronischem Heilberufsausweis sowie den Scan/das Foto eines Nachweises zur Leistungserbringung nach dem SGB V oder SGB XI (z.B. Versorgungsvertrag, Bestätigung) Ihrer Institution. Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft. Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer. Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen. Unabhängig vom gewählten Anbieter erhalten Sie ein vollwertiges Produkt. Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Monate

Frist

Keine

Hinweise

Die Karte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Rechtsbehelf

Es ist ein Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster einzureichen.

Kurztext

  • Herausgebende Stelle ist das elektronische Gesundheitsberuferegister bei der Bezirksregierung Münster.
  • Die Institutionenkarte (SMCB) ermöglicht Leistungserbringerinstitutionen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen.
  • Zuständig ist das eGBR (gemeinsame Stelle der Länder) derzeit bundesweit für folgende Institutionen:
    • Betriebsstätte Gesundheits, Kranken-und Altenpflege
    • Betriebsstätte Geburtshilfe
    • Betriebsstätte Physiotherapie

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bezirksregierung Münster - elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)

Formulare

nicht vorhanden