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Als Wahlberechtigter Einsicht in das Wählerverzeichnis (Landtagswahl) nehmen

Mecklenburg-Vorpommern 99128020109000, 99128020109000 Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128020109000, 99128020109000

Leistungsbezeichnung

Als Wahlberechtigter Einsicht in das Wählerverzeichnis (Landtagswahl) nehmen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4b

Begriffe im Kontext

Wahleberechtigungen (Synonym), Eintragung (Synonym), Wahlbezirk (Synonym), Wahlen (Synonym), Landtagswahl (Synonym), Wohnung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wahlen (128)

Verrichtungskennung

Einsicht gewähren (109)

SDG Informationsbereiche

  • Teilnahme an Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen.

Volltext

Alle Wahlberechtigten haben an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindewahlbehörde ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Alle Wahlberechtigten haben an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindewahlbehörde ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Einsicht kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl gewährt werden.
Der schriftliche Berichtigungsantrag ist ab dem 16. Tag vor der Wahl bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen.

Ansprechpunkt

Auskünfte erteilen die Gemeindewahlbehörden/Meldebehörden.

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden oder die Ämter zuständig. 

Formulare

keine