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Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99058007060011, 99058007060011 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058007060011, 99058007060011

Leistungsbezeichnung

Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Die Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Handwerkerverzeichnis (Synonym), Verzeichnis Handwerk (Synonym), Ausübung Gewerk (Synonym), Betriebsleiter (Synonym), Handwerksregister (Synonym), Eintragung Handwerksrolle (Synonym), Ausübung Handwerk (Synonym), Genehmigungspflichtiges Handwerk (Synonym), Altgeselle (Synonym), Altgesellenregelung (Synonym), Handwerkskammer (Synonym), Handwerkerregister (Synonym), Handwerksrolleneintragung (Synonym), Ausübungsberechtigung (Synonym), Selbstständiger Handwerker (Synonym), zulassungspflichtiges Handwerk (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Handwerk (058)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

von Personen mit einer Ausübungsberechtigung

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie können ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben. Diese Auskünfte können Sie bei der zuständigen Handwerkskammer erhalten.

Volltext

Das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ist ein Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den zulassungsfreie Handwerks- beziehungsweise handwerksähnlichen Gewerbetätigkeiten ausgeübt werden. Es wird bei jeder Handelskammer für ihren Handwerkskammerbezirk geführt.

Auskünfte aus dem Verzeichnis können Ihnen auf Anfrage erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

Eine Auskunft aus der Handwerksrolle enthält folgende Informationen über ein Unternehmen:

  • Angaben zur Firma
  • Vor- und Familienname des eingetragenen Betriebsinhabers/Handwerkers, oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters
  • Art des eingetragenen Handwerks
  • Anschrift der gewerblichen Niederlassung.

Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, wird Ihnen die Auskunft zur Verfügung gestellt. Als Auskunftsempfänger dürfen Sie diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Einzelauskunft aus der Handwerksrolle (nach § 6 Abs. 2 HwO)

Der Antrag muss enthalten:

  • Angaben zum Antragssteller der Auskunft
  • Angaben zum Betrieb (Anschrift, Name), für den eine Auskunft beantragt wird
  • Angaben zum berechtigten Interesse des Antragsstellers
  • Personaldokument
    Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Aufenthaltsgenehmigung oder anderen vergleichbaren Personaldokumenten

Voraussetzungen

  • Berechtigtes Interesse

Sie können ein berechtigtes Interesse  haben, wenn Sie ein wirtschaftliches Ziel mit der Auskunft verfolgen, zum Beispiel wenn Sie ein Zulieferer sind, der wissen möchte, wer Inhaber eines Handwerksbetriebs ist. Als Privatperson können Sie sich auch auf das berechtigte Interesse berufen, wenn Sie Näheres über einen Betrieb wissen möchten.

Kosten

  • Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.
  • Es fallen auch dann Gebühren an, wenn der gesuchte Handwerksbetrieb nicht ermittelt werden konnte (Negativauskunft).

Verfahrensablauf

  • Sie stellen bei der zuständigen Handwerkskammer den Antrag auf Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. In Ihrem Antrag benennen Sie den Betrieb, zu dem Sie eine Auskunft wünschen und stellen Ihr berechtigtes Interesse dar.
  • Nach Prüfung des berechtigten Interesses erteilt die Handwerkskammer die Auskunft.
  • Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, werden Ihnen die Auskünfte erteilt. Sie dürfen diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.

Bearbeitungsdauer

1 Woche(n)
circa 1 Woche

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

bei Onlineverfahren benötigen Sie ihren neuen Personalausweis oder eine vergleichbare Authentifizierungsmöglichkeit

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes - Auskunft.
  • Jeder, mit berechtigtem Interesse kann eine Auskunft beantragen.
  • Ein berechtigtes Interesse hat jeder, der ein wirtschaftliches Ziel mit der Auskunft verfolgt (zum Beispiel Zulieferer oder Auftraggeber).
  • Nach Prüfung des Antrages durch die Handwerkskammer wird die Auskunft erteilt, sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht.
  • zuständige Behörde: Handwerkskammer, in deren Bezirk der Hauptsitz des Handwerksbetriebs ist.

Ansprechpunkt

Zuständig ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung des Betriebs liegt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung des Betriebs liegt.

Formulare

  • Formulare: keine, formlos möglich
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein