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Fischereiabgabe zahlen

Mecklenburg-Vorpommern 99042010131000, 99042010131000 Typ 4b, Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042010131000, 99042010131000

Leistungsbezeichnung

Fischereiabgabe zahlen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4b, Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Zahlung (131)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Die Gültigkeit des Fischereischeins in M-V ist von der Entrichtung / Zahlung einer jährlichen Fischereiabgabe abhängig. Die Entrichtung der Fischereiabgabe gilt für ein Kalenderjahr. 

Volltext

Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist notwendig, um den Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V für das jeweilige Kalenderjahr gültig zu machen.  

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Die Fischereiabgabe kostet je Kalenderjahr 10,00 EUR.

Verfahrensablauf

  • Zahlung der Abgabe
  • Erhalt des Nachweises der Entrichtung der Fischerabgabe

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlichem Erscheinen in der Ordnungsbehörde sofort
  • bei postalischem Antrag bis fünf Arbeitstage 

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Entrichtung der Fischereiabgabe durch Erwerb einer Fischereiabgabemarke, um den Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V für das jeweilige Kalenderjahr gültig zu machen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

An dieser Stelle muss eine Auswahl getroffen werden, um die letztlich zuständige Stelle zu ermitteln.

Sind Sie Angler/Freizeitfischer?

  • Bei "Ja" klicken Sie auf "Weiter mit örtliche Ordnungsbehörde (Kommunen)"
  • Bei "Nein" klicken Sie auf "Weiter mit Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern"

Formulare

Formloser Antrag

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